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News-Archiv | Artikel vom 21.11.2018

Betriebliche Altersversorgung: am besten noch vor Jahresschluss:

So viel steht fest: Die gesetzliche Rente ist sicher, aber sicher auch zu niedrig. Für einen sorgenfreien Lebensabend reicht sie jedenfalls nur in den seltensten Fällen. Zusätzliche Vorsorge tut Not. Doch die Renditechancen sind angesichts der mageren Zinsen gedämpft. Gut dran ist, wer andere für die Finanzierung seiner zusätzlichen Altersversorgung gewinnen kann. Betriebliche Altersversorgung  (bAV) macht´s möglich. Der Staat gewährt Vorteile bei Steuern und Sozialversicherung, und viele Arbeitgeber beteiligen sich darüber hinaus am Beitrag oder übernehmen ihn sogar komplett.

Zusätzlichen Aufwind hat die bAV durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz erhalten. Das ist Anfang 2018 in Kraft getreten und erschließt zusätzliche Varianten der Vorsorge. Statt garantierter Leistungen steht hier die Chance auf höhere Erträge im Mittelpunkt. Der Förderrahmen wurde ausgeweitet und Arbeitgeber genießen Steuervorteile, wenn sie Beschäftigten mit niedrigem Einkommen eine Versorgung bieten.

Die Arbeitskraft kann ebenfalls über den Betrieb versichert werden. Dafür schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab. Diese Lösung bietet Steuervorteile und ermöglicht auch Beschäftigten mit Vorerkrankungen den Abschluss einer Versicherung. Wer sich den Steuervorteil einer betrieblichen Versorgung noch für dieses Jahr sichern möchte, sollte sich beeilen. Für weitere Fragen stehen wir gern bereit.




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